1. Geltungsbereich
1.1 Wir Liefern die umseitige Bestellung ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Allgemeine Einkaufsbedingungen unseres Kunden werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Unsere Bedingungen gelten für die umseitige Bestellung einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen sowie für alle künftigen Lieferungen, wenn nicht der Kunde innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bestellung ausdrücklich schriftlich widerspricht.
2. Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, jedenfalls mit Annahme unserer Lieferung durch den Kunden.
2.2 Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Kommen unsere Zulieferer ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ohne daß uns hieran ein Verschulden trifft, sind Schadensersatz-ansprüche an uns ausgeschlossen.
2.3 Unsere Mitarbeiter und Handelsvertreter sind ausschließlich ermächtigt, Kundenbestellungen entgegenzunehmen. Sie sind also insbesondere nicht berechtigt,
- Lieferverträge verbindlich abzuschließen.
- bestimmte Liefertermine oder Eigenschaften der bestellten Ware zuzu-sichern.
- von diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vertragsvereinbarungen zu treffen.
- Gelder oder vertragliche Willenserklärungen für uns entgegenzunehmen.
3. Allgemeiner Vertragsinhalt
3.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht anderer Staaten und das UN-Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2 Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen.
4. Lieferfristen und Liefertermine
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur Verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Fristen und Termine sind also eingehalten, wenn sich die Ware bei Fristablauf auf dem Weg zum Kunden befindet oder wir ihm Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
5. Preise, Versand und Gefahrenübergang
5.1 Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager ohne Transport und Verpackung zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Wird Ware auf Verlangen des Kunden verschickt, erfolgt dies auf Gefahr und -vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall -auf Kosten des Kunden. Wir schließen eine Transportversicherung ab. Etwaige Transportschäden sin unverzüglich der Transportperson und uns zu melden.
6. Gewährleistung
6.1 Technische Angaben in Werbeunterlagen, Angeboten etc. unterliegen dem ständigen Wandel. Solche Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wir behalten uns technische Änderungen, Maß- und Farbabweichungen vor, solange dem Kunden diese Änderungen unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
6.2 Verschleißerscheinungen, Eingriffe Dritter, die Verwendung nicht autorisierten Zubehörs oder Folgen unsachgemäßer Benutzung durch den Kunden oder einer anderen Person unterliegen nicht der Gewährleistung.
6.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Unterläßt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, wenn es sich nicht um einen bei einer gehörigen Untersuchung unerkennbaren oder arglistig verschwiegenen Mangel handelt.
6.4 Erweist sich die gelieferte Ware bei Gefahrenübergang als fehlerhaft, bessern wir nach unserer Wahl in einer unserer Niederlassungen oder Vertragswerkstätten nach oder liefern ein Ersatzgerät, ggf auch ein Nachfolgemodell. Die zum Zwecke der Nachbesserung notwendigen Aufwendungen des Kunden (Transport-,Arbeits- und Materialkosten) tragen wir nicht. Nur bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Unsere Herstellergarantie gegenüber dem Endverbraucher bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7. Haftung
7.1Unsere Haftung für Vertragspflichtverletzung aus jedem Rechtsgrund heraus, auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Das gilt nicht, wenn und soweit
- der Kunde kein Kaufmann /§1 ff HGB) ist,
- der Schaden darauf beruht, daß der verkauften Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder
- der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist oder durch eine entsprechende Versicherung zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellte Prämien und Prämienzuschläge bei einem inländischen Versicherer hätte gedeckt werden können. Auf Verlangen des Kunden sind wir bereit, über Deckungsverhältnis und Versicherungssumme Auskunft zu geben und eine Höherversicherung abzuschließen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen nebst Zinsen und Kosten unser Eigentum. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
8.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zu einer Veräußerung der Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs befugt. Andere Verfügungen über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm untersagt. Von einer etwaigen Pfändung der Ware durch Dritte oder jeder anderen Beeinträchtigung hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
8.3 Die aus dem Weiterverkauf der Ware herrührende Forderung gegen den Abnehmer tritt der Kunde bereits heute an uns ab. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung bei dem Abnehmer berechtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns bei Zahlungsverzug des Kunden widerrufen werden. Bei Widerruf ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der Forderung gegen den Abnehmer nötige Auskunft zu erteilen und uns die zum Beweise der Forderung dienenden Urkunden auszuliefern. Der Kunde trägt alle notwendigen Kosten der Forderungseinziehung. Wird die Ware beim Weiterverkauf in bar oder per Scheck bezahlt, sind wir uns mit dem Kunden bereits heute darüber einig, daß das Eigentum an den Zahlungsmitteln für unsere Ware direkt auf uns übergeht. Werden uns zustehende Barmittel im Geschäftsbetrieb des Kunden untrennbar mit anderem Geld vermengt, besteht Einigkeit darüber, daß die Gesamtmenge an Bargeld bis zur Höhe unserer Forderung an den Kunden in unser Alleineigentum übergeht. Der Kunde verwahrt die Zahlungsmittel für uns und darf sie bis auf Widerruf bei seiner Geschäftsbank einreichen. Bei Zahlungsverzug können wir verlangen, daß die Zahlungsmittel nach unserer Weisung einer anderen Bank oder Sparkasse übergeben werden.
8.4 Übersteigen die Sicherheiten nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Forderungen gegen den Kunden um 15% (Deckungsgrenze), sind wir auf Verlangen bereit, Sicherheiten bis zu diesem Wert freizugeben und zwar zunächst Forderungen gegen Abnehmer des Kunden, dann von uns gelieferte Waren in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Lieferung, die ältesten zunächst, dann Eigentum an bereits vereinnahmten Entgelten der Abnehmer des Kunden. Für die Bewertung der gelieferten Waren ist der Einkaufspreis maßgebend, wie er im Zeitpunkt der Lieferung dem Kunden in Rechnung gestellt wurde.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Liefer-, Reparatur- und Ersatzteilrechnungen ohne Skonto bis DM 2.000,00 per Nachname und ab DM 2.000,00 per Vorkasse rein netto zahlbar. Dienstleistungsrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt durch Bankabbuchungsauftrag rein netto zahlbar.
10. Zahlungsverzug
10.1 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen in Höhe non 12% p.a. verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns ein Zinsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen
- Aufträge oder noch zur Auslieferung anstehende Teillieferungen zurückzuhalten,
- die Einwilligung zum Weiterverkauf nach Abschnitt 8,2 zu widerrufen oder von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nach Abschnitt 8.3 abhängig zu machen oder
- von uns gelieferte Ware nach unserer Wahl bis zum Wert unserer Forderung zurückzunehmen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des gewöhnlichen Verkaufswerts der zurückgenommenen Sachen zum Zeitpunkt der Rücknahme.
- bei Ratenzahlung die in Verzug befindliche Rate und alle noch ausstehenden Raten sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
11. Rücktritt vom Vertrag
11.1Sind wir aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde neben den Rücktrittsfolgen an uns eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20% des Warenwerts der Bestellung zzgl. MwSt. zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, daß uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe erwachsen ist.
11.2 Dasselbe gilt für den Fall, daß der Kunde vom Vertrag Abstand nimmt, ohne hierzu berechtigt zu sein.
12. Allgemeines
12.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Kunden wird Eschwege als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Klausel im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen soweit wie möglich entspricht.
Stand 01/02
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